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Wir wünschen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches, neues Jahr 2015! Wie zu jedem Jahreswechsel gibt es auch heuer wieder eine Reihe von gesetzlichen Änderungen, über die wir Sie im ersten Artikel informieren möchten. Jährlich verunglücken über 50.000 Menschen auf den heimischen Skipisten. Wenn auch Sie den Skiurlaub glücklicherweise noch vor sich haben, lesen Sie bitte den zweiten Artikel.
Tiefe Temperaturen führen im Winter oft zu geplatzten Wasserleitungen. Die meisten Häuslbesitzer glauben, dafür ausreichend abgesichert zu sein. Dass dies aber nicht uneingeschränkt so ist, können Sie im dritten Artikel nachlesen.
Des weiteren beschäftigen wir uns heute mit dem Begriff „Digitaler Nachlass“ und der Frage, wie “schneefrei” ein Auto vor einer Fahrt nun wirklich sein muss. Außerdem stellen wir Ihnen zwei sehr interessante Rechner, eine äußerst nützliche Pannen-App und ein Video über die FIS-Regeln vor.
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Passend zum Beginn der kalten und dunklen Jahreszeit widmen wir uns im heutigen Newsletter schwerpunktmäßig dem Thema Gesundheit. Dass einem im Falle eines Unfalls rasch geholfen wird, steht in Österreich Gott sei Dank außer Frage. Dass aber die Kosten dafür nicht immer der Staat übernimmt, können Sie im ersten Artikel nachlesen.
Existiert in Österreich eine Zweiklassen-Medizin? Schon ein einzelner Test des VKI lässt unsere Befürchtungen wahr werden. Die Testergebnisse und welche Schlüsse Sie daraus ziehen können, lesen Sie im zweiten Artikel. Zum Schluss noch ein Thema, mit dem man sich eigentlich nicht beschäftigen will (aber irgendwann sollte): wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann?
Abgerundet wird die heutige Ausgabe wie immer durch interessante Links, eine interessante Frage zum Thema „Eiskratzen“ und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Urlaubsanspruch.
Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite. Bleiben Sie gesund und gönnen Sie sich in der allzu hektischen Vorweihnachtszeit auch mal ein wenig Ruhe!
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Werte Kunden,
zu Ihrer Information - ab 01.11. gilt wieder die Winterreifenpflicht!
Im welchen Zeitraum gilt die Winterreifenpflicht?
Die Vorschrift zur Winterreifenpflicht gilt von 1. November bis 15. April. Es gilt der Zusatz “bei winterlichen Verhältnissen” – das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Parkende Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Was versteht man unter Winterreifenpflicht?
Bei winterlichen Bedingungen dürfen LenkerInnen ihre Fahrzeuge nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind. In Ausnahmefällen können auch Schneeketten an den Antriebsrädern montiert werden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn vollständig mit einer Schnee- oder Eisschicht überzogen ist.
Für welche Fahrzeugtypen gilt die Winterreifenpflicht?
Dies gilt für PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg.
Wie sieht es mit meinem Versicherungsschutz aus?
Wenn man mit Sommerreifen auf einer glatten Straße in einen Unfall verwickelt wird kann es sehr leicht zu einem Mitverschulden kommen. Dies hat die Konsequenz, dass man drei Stufen ins Malus umgestuft wird. Die Kaskoversicherung kann den Einwand grober Fahrlässigkeit einwenden und ist dadurch je nach Vertrag leistungsfrei!
Unfall mit Sommerreifen – Regress JA/nein?
Vor der gesetzlichen Regelung konnte der Versicherer keinen Regress (bis 11.000,- Euro bei Gefahrenerhöhung) beim Versicherungsnehmer fordern. Durch die gesetzliche Regelung besteht die Möglichkeit einer Leistungsfreiheit und dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bis zu 11.000,- Euro vom Schaden bei Eigenverschulden zahlen müsste.
Wir möchten Ihnen in dieser Ausgabe von einem kürzlich abgeschlossenen Schadensfall berichten, dessen Abwicklung durch die IGV-Vereinbarung wesentlich erleichtert wurde.
Kurze Schilderung des größten Schadens eines Maklerkollegen:
Am 05.07.2014 ereignete sich bei einem unserer Kunden ein Großbrand. Auslöser für den Brand war ein Akku von einem Modellflugzeug unbekannter Herkunft. Das 2010 errichtete Stallgebäude brannte fast vollständig nieder.
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Der Gesamtschaden wurde glücklicherweise durch einige IGV-Sondervereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen VOLL ersetzt!!
Durch die IGV-Sondervereinbarungen wurde dem geschädigten Kunden eine um 12% höhere Summe ausbezahlt.
Wir freuen uns natürlich sehr, dass die IGV-Vereinbarung in diesem Fall für einen unserer Kunden einen derart finanziell großen Vorteil gebracht hat.
Ein schöner Sommer sieht anders aus. Die Sonnentage mit Badetemperatur konnten dieses Jahr leider mit wenigen Händen gezählt werden. Stattdessen fegten viele Unwetter mit Starkregen, Sturmböen und Hagel (und Überschwemmungen als Folge) über Österreich.
Stichwort Überschwemmungen: Wären Ihre eigenen vier Wände im Falle des Falles ausreichend geschützt? Genau mit dieser Frage beschäftigen wir uns im ersten Artikel. In den Artikeln zwei und drei beleuchten wir heute die „Herbstthemen“ Wildwechsel und Schulbeginn. Speziell das Thema „Hase & Co“ wird einige überraschen. Außerdem klären wir Sie über das seit 2005 in Österreich geltende Führerscheinvormerksystem („Punkteführerschein“) und die 6. Urlaubswoche auf.
Abschließend gibt es wie immer interessante Links und ein aufschlussreiches Kurzvideo. Besonders hinweisen möchten wir diesmal auf die vorgestellte App. Diese Notfall-App sollte wirklich auf keinem Handy fehlen!
Die Hoffnung stirbt zuletzt, daher wünschen wir Ihnen einen sonnigen und milden Herbst 2014!
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